Eigenanteil der Zahnbehandlung minimieren

Bei gesetzlich Versicherten, wird die Zahnzusatzversicherung immer beliebter. Da die gesetzliche Krankenversicherung gerade bei den Zahnersatzkosten immer mehr Einsparungen vornimmt, bleibt vielen nur der Weg über eine zusätzliche Absicherung. Hier werden Leistungen angeboten, die bis zu 100 Prozent der Zahnersatzkosten übernehmen. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, denn nicht alle Versicherungsverträge halten was sie versprechen. Es wurden bereits sehr viele dieser Versicherungen überprüft und dabei stellte sich heraus, dass nicht jede die angebotenen Leistungen auch tatsächlich übernimmt. Wer sich für eine solche Versicherung entscheidet sollte wissen, dass keine Zahnzusatzversicherung die gesamten Kosten für Zahnersatz übernimmt. Dies betrifft vor allem die Patienten, für die eine sehr teure Versorgung anfällt. Wer schon von Beginn an über einen schlechten Zahnzustand verfügt, muss mit einer Ablehnung der Aufnahme in die Versicherung rechnen.


Die Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich in zwei verschiedene Varianten. Einige Versicherer legen den Beitrag nach dem Eintrittsalter des Kunden fest. Hierbei darf der Versicherer die Versicherung allerdings nicht kündigen und die angegebenen Versicherungsbedingungen werden so gut wie nie verändert. Bei der nächsten Variante wird der Beitrag mit zunehmenden Alter angehoben und sogar Erhöhungen aufgrund von Kostensteigerungen sind hier möglich und der Versicherer hat die kann die Versicherung innerhalb der ersten 3 Jahren kündigen. Die Zahnzusatzversicherungen werden nur von privaten Versicherungsgesellschaften angeboten. Wer eine solche Versicherung über seine Krankenkasse abschließt, muss wissen, dass die Kasse hierbei nur als Vermittler zwischen dem Kunden und einem privaten Versicherer auftritt. Lohnenswert ist diese Versicherung vor allem dann, wenn der Kunde sehr hohe Eigenanteile an Zahnersatzkosten zu leisten hat. Die oft angebotenen Extras zum Beispiel für zahnerhaltende Maßnahmen sind kaum von Vorteil, da diese Kosten zumeist schon von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird. Wenn eine Behandlung bereits begonnen wurde zahlt eine Zahnzusatzversicherung nichts wenn der Vertrag danach abgeschlossen wird. Für Leistungen im Bereich Zahnersatz ist jedoch eine Zahnzusatzversicherung eine optimale Möglichkeit, seine Eigenanteil-Kosten sehr stark zu minimieren.

  • 0800 / 600 333 08*
  • Kontakt
  • E-Mail