Informationen zur Thema Zahnversicherung und Zahnmedizin

Was fällt in den Bereich Zahnbehandlung? 

Der Bereich Zahnbehandlung umfasst alle Maßnahmen die dem Erhalt und der Gesundheit der natürlichen Zahnsubstanz und des Zahnhalteapparates dienlich sind. Darunter fallen, die Prophylaxe (z.B. die professionelle Zahnreinigung), die Behandlung von Zahnfleischerkrankungen, Füllungen, Wurzelbehandlungen, usw.

Was fällt in den Bereich Zahnersatz?

Zahnersatz umfasst alle Leistungen in Zusammenhang mit im zahntechnischen Labor angefertigtem künstlichen Ersatz der natürlichen Zahnsubstanz. Hierzu zählt die Anfertigung und der Einsatz von Zahnkronen, Zahnbrücken und Implantaten aber auch von Inlays, Onlays und Veneers. Auch Reparaturen an bereits bestehendem Zahnersatz werden diesem Bereich zugeordnet.

Welche Zähne gelten als fehlend?

Nur nicht vorhandene Zähne die noch nicht ersetzt worden sind gelten als fehlend. Das bedeutet, wurde der Zahn in der Vergangenheit bereits durch eine Krone, Brücke oder Ähnliches ersetzt gilt er nicht als fehlend. Auch Weißheitszähne und Zähne die beispielsweise wegen Platzmangel im Kiefer entfernt wurden und bei denen sich die Lücke vollständig geschlossen hat gelten nicht als fehlende Zähne.

Ist bereits vorhandener Zahnersatz mitversichert?

Ja, bereits vorhandener, bei Antragsstellung nicht reparaturbedürftiger Zahnersatz, ist komplett mitversichert.

Was bedeutet eine Wartezeit von z.B. 8 Monaten?

Die private Krankzusatzversicherung beihnhaltet meist eine Wartezeit. Ist beispielsweise bei Zahnersatz eine Wartezeit von 8 Monaten vertraglich vereinbart, wird für in den ersten 8 Monaten nach Versicherungsbeginn diagnostizierten benötigten Zahnersatz nicht geleistet. Es gilt der Zeitpunkt in dem der Bedarf des Zahnersatzes festgestellt wurde und nicht wann die Behandlung schlussendlich durchgeführt wird.

Worauf beziehen sich die Prozentsätze im Versicherungsvergleich?

Die im Zahnzusatzversicherung Vergleich angegebenen Prozentsätze beziehen sich immer auf den Rechnungsbetrag inklusive eventueller Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Beispiele:

Die Durchführung einer professionellen Zahnreinigung wirft Kosten in Höhe von 70,- Euro auf. Die Prozentangabe lautet 100%. Bei Erwachsenen leistet die gesetzliche Kasse nichts. Das heißt die private Zahnzusatzversicherung übernimmt den vollen Rechnungsbetrag von 70,- Euro.

Die Kosten für den Ersatz eines Zahnes belaufen sich gesamt auf 1000,- Euro. Der gesetzliche Festzuschuss beläuft sich in unseren Beispiel auf 200,- Euro. Die 80% beziehen sich auf den Rechnungsbetrag von 1000,- Euro. Macht 800,- Euro. 200,- Euro von der gesetzlichen Krankenversicherung, 600,- Euro von der Zahnzusatzversicherung und 200,- Euro bleiben Eigenanteil des Patienten.

Kann ich während einer laufenden oder angeratenen Behandlung eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Theoretisch ja. Jedoch ist dies weder sinnvoll noch zu empfehlen. Die Kosten für laufende zahnärtzliche Behandlungsleistungen oder bereits angeratene Behandlungen werden nicht vom Versicherer übernommen. Des Weiteren ist eine Annahme Ihres Antrages durch die Versicherung eher unwahrscheinlich. Eine Ablehnung Ihres Antrags könnte Probleme bei der zukünftigen Beantragung der Zahn Zusatzversicherungen verursachen. Dies gilt auch für den Abschluss bei anderen Versicherungsgesellschaften. Empfehlenswert ist daher im Vorfeld der Beantragung die bereits laufenden oder angeratenen Behandlungen erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Dann sollte einer Annahme durch den Versicherer nichts mehr im Wege stehen.

Kann ich als privat Versicherter eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Nein. Voraussetzung für die Versicherung ist die Zugehörigkeit zu einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Hierbei spielt es keine Rolle ob man freiwillig oder pflichtversichert ist.

Kann ich als Ausländer eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Nicht die Staatsangehörigkeit zählt sondern die Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt ein Ausländer der in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert ist kann sich versichern, ein Deutscher der nicht Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist kann es nicht. Ausländer die im Ausland versichert sind können demnach auch keine der oben genannten Zahnzusatzversicherungen abschließen.

Kann ich meinen bereits bestehenden privaten Zahnschutz durch einen Neuabschluss erweitern?

Nein. Der Abschluss ist zwar möglich, jedoch schließen sich beide Zahnzusatztarife gegenseitig aus. In einem solchen Fall muss keiner der Beiden für einen Schaden aufkommen. Wenn man mit seinem jetzigen Versicherungsschutz unzufrieden ist sollte ein Versicherungswechsel überdacht werden. Auf jeden Fall sollte die „alte" Versicherung gekündigt sein bevor die „Neue" beginnt zu laufen. Bitte beachten Sie auch die Tarifspezifischen Kündigungsfristen und Wartezeiten.

 
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