Gesetzliche Versicherungen übernehmen im Bereich der Zahnmedizin lediglich für jeden Versicherten gleichermaßen festgesetzte Beträge. Diese Beträge richten sich nicht nach der Höhe der Arztrechnung, sondern nach dem jeweiligen Befund. Dies hat zur Folge, dass der Patient, wählt er eine Behandlung mit hohen Behandlungs- und Laborkosten, für alle Kosten selbst aufkommen muss, die über den Festzuschuss der Kassen hinausgehen.
Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit die Zuschüsse um 20 bis 30 Prozent zu erhöhen, indem sie regelmäßige Besuche bei der Vorsorgeuntersuchung nachweisen. Von dieser Erhöhung sind allerdings Zahnimplantate, sowie Kieferorthopädische Behandlungen ausgeschlossen. Gerade in diesen Bereichen wird es für GKV Patienten besonders kostspielig.
Ein Ausweg bietet in diesem Fall die Private Zahnzusatzversicherung. Sollten sie sich schon früh für eine private Zahnzusatzversicherung entscheiden, so haben sie meist geringere Beiträge zu zahlen, als ältere Neuversicherte. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt Kosten für Behandlungen, die über die Standardmaßnahmen hinausgehen.
Außerdem deckt diese sowohl Kieferorthopädie, als auch teure Zahnersatze ab. In den ersten Jahren ist die Erstattungssumme meist begrenzt. Diese Regelung greift allerdings nicht bei Unfällen. Zahnbehandlungen in Folge eines Unfalls werden komplett übernommen, auch im ersten Jahr der Versicherung.