Private Krankenversicherung Leistungen

Wer sich dazu entschließt sich bei einer privaten Krankenversicherung zu versichern, möchte selbstverständlich auch bessere Leistungen als bei der gesetzlichen Krankenkasse haben.

Leistungsumfang der privaten Krankenversicherungen

Die private Krankenversicherung bietet erheblich mehr Leistungen als eine gesetzliche Versicherung an. Es können verschiedene Tarifmodelle gewählt werden, je nach Wunsch des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsnehmer kann selber entscheiden, welche Leistungen er im Moment oder in der Zukunft in Anspruch nehmen möchte. Die Gesellschaften bieten hier viele verschiedene Modelle an, die auf die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche angeglichen werden.

Entscheidung für eine private Krankenversicherung
Häufig fällt die Entscheidung zugunsten einer privaten Krankenversicherung auch wegen der bevorzugten Behandlung durch Ärzte und Zahnärzte. Da die private Krankenversicherung in der Regel höhere Sätze als die gesetzlichen Krankenkassen erstatten, ist ein Privatpatient immer ein gern gesehener Patient. Selbstverständlich hat man bei einer privaten Krankenversicherung die freie Arztwahl und auch sehr teure Behandlungsmethoden oder alternative Heilmethoden werden von den privaten Kassen übernommen. Bei Besuchen bei einem Heilpraktiker entfällt die Zuzahlung für Medikamente und Behandlung. Zudem werden Zahnbehandlungen mit bis zu 100 Prozent erstattet. Dazu gehören auch Implantate und andere sehr hochwertiger Zahnersatz. Je nach gewähltem Tarif ist eine Chefarztbehandlung in einer Klinik nach Wahl enthalten und die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer gewährleistet.

Berechnung der Beiträge zur privaten Krankenkasse

Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen spielt beim Tarif der Privaten, Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen, Einkommenshöhe, Beruf und die zu versicherten Leistungen eine Rolle. Bei manchen Berufsgruppen wird ein Risikozuschlag verlangt, für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst werden meist Vergünstigungen angeboten. Zuschläge werden auch bei Vorerkrankungen erhoben, die sich jedoch nach dem jeweiligen Krankheitsbild richten. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen können Private Krankenkassen eine Mitgliedschaft auch ablehnen. Seit dem 1. Juli 2007 müssen auch Personen mit Erkrankungen die nicht versichert sind, in einer privaten Kasse aufgenommen werden. Hier wird dann ein sogenannter Basistarif berechnet.

Wer an den Wechsel in eine solche Versicherung denkt, sollte sich im Vorfeld bei den verschiedenen Gesellschaften nach den individuellen Tarifen und Leistungen erkundigen. Danach kann sich für das persönlich beste Angebot entschieden werden.

 

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