Wurzelbehandlung
Die Zahnwurzel verankert den Zahn fest im Kiefer. Sie umschließt den Wurzelkanal durch den von Zahnmark (Pulpa) umschlossene Nerven und Blutgefäße führen die den Zahn mit den nötigen Nährstoffen versorgen. Bei einer entzündeten Wurzel muss zum Einen wegen der damit einhergehenden Schmerzen zum Anderen wegen der unterbrochenen Nährstoffzufuhr schnellstmöglich gehandelt werden. Ursächlich für eine Wurzelentzündung ist in den häufigsten Fällen Karies, aber auch Parodontose oder in seltenen Fällen eine prothetische Versorgung mit Zahnersatz. Fachmännisch wird zwischen Wurzelkanalbehandlung und Wurzelspitzenresektion unterschieden.
Ziel der Wurzelkanalbehandlung ist es durch die vollständige Entfernung des entzündeten oder gar abgestorbenen Gewebes im Wurzelkanal, die gründliche Reinigung des Hohlraums und den anschließenden dichten Verschluss die Entzündung um die Wurzelspitze zu beseitigen und die Schmerzfreiheit wieder herzustellen.
Sollte sich wieder erwarten nach einer abgeschlossenen Wurzelkanalbehandlung die Wurzelspitze entzünden muss eine so genannte Wurzelspitzenresektion durchgeführt werden. Die Wurzelspitzenresektion ist ein kleiner chirurgischer Eingriff. Hierbei wird operativ das Entzündete Gewebe und die Wurzelspitze im Kiefer entfernt.
Im Anschluss an eine Wurzelbehandlung empfiehlt sich die Versorgung des betroffenen Zahnes mit einer Krone. Einerseits da der behandelte Zahn sich häufig gräulich verfärbt andererseits da aufgrund der mangelnden Versorgung mit Nährstoffen und der für den Zugang zur Wurzel notgedrungen stark beschädigten natürlichen Zahnkrone.
Die Kosten einer Wurzelbehandlung werden nur noch von der gesetzlichen Kasse übernommen, wenn sie dem Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe, funktionstüchtigem Zahnersatz oder der Vermeidung einer einseitigen Freiendsituation dienen. In allen anderen Fällen und für Mehrkosten, die durch den Einsatz von Operationsmikroskop, thermoplastische Wurzelkanalfüllungen, etc. entstehen, muss der Patient selbst aufkommen.