Zahnbrücke
Vielen Patienten ist nach dem Verlust eines Zahnes nicht vollständig bewusst welche Folgeschäden eine nicht geschlossene Zahnlücke mit sich bringen kann. Neben der Beeinträchtigung beim Kauen, mal ganz von der Optik abgesehen, kann sich ein fehlender nicht ersetzter Zahn negativ auf folgende Bereiche auswirken.
- Kaumuskulatur: Wird aufgrund der Lücke verstärkt an anderer Stelle gekaut, führt dies zu einer einseitigen Mehrbelastung der Kaumuskulatur welche zu Verspannungen bis hin zu Kopfschmerzen führen kann.
- Kiefergelenke: Durch einseitiges Kauen, werden die Kiefergelenke ungleichmäßig belastet. Dies kann zu Schmerzen und Kieferklemme führen.
- Zahnfleisch und Kieferknochen: Fällt an der Stelle der Lücke die regelmäßige Druckbelastung des Zahnfleisches und des Kieferknochens weg, bildet sich beides mit der Zeit zurück. Ein späterer Knochen- oder Zahnfleischaufbau ist aufwendig bis problematisch.
Eine gängige Möglichkeit einen oder auch mehrere verlorene Zähne zu ersetzen ist die Brückenversorgung. Hierbei ersetzen die Brückenglieder den fehlenden Zahn bzw. die fehlenden Zähne. Die an die Lücke angrenzenden Zähne werden Ankerzähne genannt. Sie dienen als Brückenpfeiler an denen der Zahnersatz befestigt wird. Daher auch die Bezeichnung Zahnbrücke. Die Ankerzähne werden zunächst beschliffen und dann durch Überkronung fest mit den Brückengliedern verbunden. Zumeist bestehen Brücken aus einem Metallgerüst, welches zumindest im sichtbaren Bereich des Gebisses mit zahnfarbener Keramik überzogen wird. Die Rede ist hier von einer Keramikverblendung. Keramik eignet sich aufgrund seiner Ästhetik und seiner langen Lebensdauer hervorragend als Verblendmaterial. Kleinere Brücken können teilweise gänzlich aus Keramik gefertigt werden.
Brücken, als festsitzender Zahnersatz, bieten im Vergleich zu herausnehmbaren Zahnprothesen einen hohen Tragekomfort bei hoher Langlebigkeit der Versorgung. Bereits nach kurzer Zeit werden sie wie eigene Zähne empfunden. Jede Zahnbrücke wird individuell für den Patienten im zahntechnischen Labor gefertigt und im Anschluss fest im Mund verankert. Dadurch erreichen Sie wieder einen kräftigen Biss und ein lückenloses Lächeln.
Alleiniger Wehrmutstropfen der Brückenversorgung ist die nötige Verletzung der bis dato gesunden Ankerzähne. Alternativ können bei größeren ( >3 Zähne) oder nicht beidseitig begrenzten Lücken Implantate als Ankerzähne gesetzt werden.
Hochwertige verblendete Brücken und Implantate gehen weit über die gesetzliche Regelversorgung hinaus. Das bedeutet der über den gesetzlichen Festzuschuss hinausgehende Betrag muss privat liquidiert werden. Um sich vor solchen Kosten zu schützen kann der frühzeitige Abschluss einer privaten Zahnersatzversicherung ratsam sein.